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Sachliche Einordnung der Entwicklungen am Grundstücksmarkt und bei den Bodenrichtwerten. (Weitere Inhalte folgen.)
Bodenrichtwerte werden in der Regel alle zwei Jahre zum Stichtag (Beginn gerader Jahre) von den Gutachterausschüssen neu ermittelt. Grundlage sind reale Kaufpreise (§ 196 BauGB). Quelle: Arbeitskreis der Gutachterausschüsse (Immobilienmarktbericht Deutschland), BORIS-D – Stand 2026.
Marktanalyse und Bodenrichtwert-Einordnung für einzelne Städte – laufend erweitert (automatisch aus den Content-Texten).
Städte-Übersicht öffnen →Hinweis: privater Informationsdienst, nicht amtlich. Amtliche Auskünfte erteilen die Gutachterausschüsse bzw. die Landesportale.
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Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter innerhalb einer Bodenrichtwertzone – also für eine Gruppe von Grundstücken mit weitgehend gleichen Lage- und Nutzungsmerkmalen. Er wird von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen abgeleitet (§ 196 BauGB) und bildet damit die objektivste öffentlich verfügbare Grundlage zur Einschätzung des Bodenwerts. Er bezieht sich nur auf den Boden – Gebäude bleiben unberücksichtigt.
Festgesetzt nach § 196 BauGB, in der Regel alle zwei Jahre zum Stichtag (Beginn gerader Jahre).
Basis ist die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse – die objektivste verfügbare Grundlage.
Über die Landes-BORIS-Portale und BORIS-D bundesweit zugänglich.
Der Bodenrichtwert ist Ausgangspunkt für viele Bewertungs- und Steuerfragen rund um Grund und Boden.
Erste Orientierung, ob ein Grundstücks- oder Immobilienpreis realistisch ist.
Grundlage der Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Fließt je nach Bundesland in die Berechnung der Grundsteuer ein (Grundsteuerreform).
Banken nutzen den Bodenwert zur Beleihung und Risikoeinschätzung.
Baustein im Sachwert- und Vergleichswertverfahren der Immobilienbewertung (ImmoWertV).
Einschätzung der Grundstückskosten bei Neubau, Teilung oder Erschließung.
Sachliche Einordnung des Grundstücksmarkts – belegt mit amtlichen Quellen.
Zum Stichtag Anfang 2026 wurden die Werte turnusmäßig neu ermittelt.
Mehr lesen →Der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse veröffentlichte den Bericht am 15.12.2025.
Mehr lesen →Seitwärtsbewegung in vielen Lagen, Erholung in den A-Städten.
Mehr lesen →Verkauf, Finanzierung, Sanierung oder Vermietung – wir vermitteln passende Ansprechpartner.
Anfrage starten →Eine genaue, KI-gestützte Bewertung Ihrer Immobilie erhalten Sie kostenfrei über ObjektAI.
Zu ObjektAI →Makler oder Dienstleister? Unser Partnerprogramm läuft zentral über ObjektAI – dort registrieren und qualifizierte Leads erhalten.
Zum Partnerprogramm →Verweist auf das jeweilige amtliche Landesportal.
Kostenlos · Amtliche Daten (§196 BauGB) · Nur zur Orientierung
Bundesland wird erkannt …
Sie möchten nicht nur den Bodenrichtwert, sondern den Wert Ihrer gesamten Immobilie? Über unser Partnerportal ObjektAI erhalten Sie eine kostenfreie, KI-gestützte Bewertung.
Zu ObjektAI – Gesamtbewertung →Wählen Sie eine Leistung – wir vermitteln Ihnen kostenlos und unverbindlich den passenden Ansprechpartner aus unserem Netzwerk.
Bodenrichtwert-Portal.de – Ein Service der Wohnwert Börse
Bodenrichtwerte gehören zu den wichtigsten Orientierungsgrößen für alle, die ein Grundstück kaufen, verkaufen, bewerten, erben oder versteuern möchten. In Deutschland sind diese Werte jedoch über zahlreiche, sehr unterschiedliche Landesportale verstreut und nicht immer leicht zu finden. Unser Ziel ist es, diese öffentlich verfügbaren Informationen an einem Ort verständlich zugänglich zu machen – kostenfrei und ohne Anmeldung.
Dabei arbeiten wir kontinuierlich daran, die Bodenrichtwerte für möglichst viele Bundesländer direkt bereitzustellen und unsere Abdeckung Schritt für Schritt auszubauen. Wo eine offene, automatisierte Abfrage (noch) nicht möglich ist, verweisen wir transparent auf das jeweilige amtliche Landesportal – so gelangen Sie in jedem Fall an die richtige Quelle.
Wir bündeln und bereiten öffentlich verfügbare amtliche Bodenrichtwert-Daten der Bundesländer (BORIS bzw. Gutachterausschüsse) auf. So erhalten Sie schnell eine erste Einordnung zum Bodenwert Ihrer Lage. Auf Wunsch vermitteln wir Sie an passende Fachleute – etwa für eine vollständige Immobilienbewertung, den Verkauf, die Finanzierung oder ein Gutachten.
Die angezeigten Werte stammen aus den amtlichen Quellen der Länder. Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet (§ 196 BauGB) und – je nach Bundesland – jährlich oder alle zwei Jahre zum Stichtag fortgeschrieben. Wir geben stets den uns bekannten neuesten amtlichen Stichtag wieder und erweitern die direkte Anbindung weiterer Länder fortlaufend.
Bodenrichtwert-Portal.de ist ein privater Informationsdienst und keine Behörde. Die hier angezeigten Werte und Markteinordnungen dienen ausschließlich der ersten Orientierung und sind unverbindlich und nicht rechtsverbindlich. Verbindliche, amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilen ausschließlich die zuständigen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bzw. die amtlichen Landesportale (BORIS).
Bodenrichtwert-Portal.de ist ein Service der Wohnwert Börse, gegründet von Alexander Mehner aus Berlin. Aus der täglichen Praxis mit Immobilien wissen wir: Transparente, gut zugängliche Daten sind die Grundlage für faire Immobilienentscheidungen – genau dafür ist dieses Portal da.
Stellen Sie Ihre Immobilien-Frage – sofort beantwortet.
Für die Nutzung von Bodenrichtwert-Portal.de (Wohnwert Börse, Alexander Mehner, Claszeile 81, 14165 Berlin).
Kostenfreier Informationsdienst zur Ermittlung amtlicher Bodenrichtwerte (§196 BauGB) sowie Vermittlung von Immobilien-Dienstleistern.
Alle ermittelten Werte sind unverbindlich und dienen der ersten Orientierung.
Makler Standard 30 % · Makler Pro 15 % · Dienstleister/Handwerker 10 % des Nettoerlöses bei Abschluss.
Deutsches Recht. Gerichtsstand: Berlin.
Als Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Wohnwert Börse gewährt freiwillig ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Registrierung, solange noch kein Lead übermittelt wurde.
Wenn Sie widerrufen möchten, füllen Sie dieses Formular aus und senden es ab – oder schicken Sie eine formlose Erklärung an die unten genannte Adresse.
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung:
Deaktivierung innerhalb von 3 Werktagen. Anteilige Erstattung von Monatsbeiträgen. Bereits vermittelte Aufträge bleiben bestehen.
§ 5 TMG
Bodenrichtwert-Portal.de ist ein kostenfreier Informationsdienst. Alle Angaben unverbindlich. Verbindliche Auskünfte beim Gutachterausschuss.
Stand: Juni 2025
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