Ermitteln Sie den Bodenrichtwert für Ihr Bergheimer Grundstück und ordnen Sie ihn in die aktuelle Marktlage ein. Für eine individuelle Auskunft nutzen Sie die kostenfreie Suche.
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Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 wurden am 31.03.2026 veröffentlicht (Grundstücksmarktbericht 2026 für den Rhein-Erft-Kreis; BORIS NRW).
Die folgenden Detail-Tabellen stammen aus dem GMB 2025 (Stichtag 01.01.2025) und werden ersetzt, sobald die vollständigen 01.01.2026-Tabellen vorliegen.
Wohnbauland reicht von 230 €/m² (einfache Lage) bis 460 €/m² (gute Lage); die Gesamtspanne reicht von 130 bis 600 €/m².
| Lage | Bodenrichtwert €/m² |
|---|---|
| Gute Lage | 460 |
| Mittlere Lage | 310 |
| Einfache Lage | 230 |
Gewerbliche Bauflächen: gute Lage 105 €/m², mittlere 85 €/m², einfache 65 €/m².
Die stadtweiten Transaktions- und Geldumsatzsummen werden aus dem Grundstücksmarktbericht 2026 für den Rhein-Erft-Kreis ergänzt.
Hinweis: Die segmentierten Kauffall- und Umsatzsummen für Bergheim werden aus dem Grundstücksmarktbericht nachgezogen.
Zum Stichtag 01.01.2026 liegt der Median-Bodenrichtwert bei rund 320 €/m². Als Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises im Rheinischen Revier profitiert Bergheim vom Strukturwandel (Tagebau-Folgenutzung, neue Gewerbeflächen). Eine amtliche Indexreihe wird aus dem Grundstücksmarktbericht ergänzt.
Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert des unbebauten Bodens je Quadratmeter in einer Zone. Der Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie kann davon abweichen, weil Gebäude, Zuschnitt, Ausnutzbarkeit und Zustand hinzukommen. Der Bodenrichtwert ist ein guter Ausgangspunkt, ersetzt aber keine individuelle Bewertung.
Geben Sie in der kostenfreien Suche oben Adresse oder Flurstücksdaten ein – der amtliche Bodenrichtwert (NRW, Stichtag 01.01.2026) für Ihre Lage wird automatisch ermittelt. Für eine vollständige Einschätzung inklusive Gebäude schließen Sie eine Gesamtbewertung an. Vergleichswerte aus der Region finden Sie z. B. für Köln oder Düren.
Der amtlich ermittelte durchschnittliche Lagewert je Quadratmeter Boden in einer Bodenrichtwertzone, festgelegt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis zum Stichtag 01.01.2026.
Der Median liegt zum Stichtag 01.01.2026 bei rund 320 €/m² (BORIS-NRW-Auswertung); die Spanne reicht von 130 €/m² bis 600 €/m².
Je nach Lage zwischen 230 €/m² (einfach) und 460 €/m² (gut); Gewerbe 65 – 105 €/m².
Die Bodenrichtwerte gelten zum Stichtag 01.01.2026 (veröffentlicht 31.03.2026); die Detailtabellen stammen aus dem GMB 2025.