Ermitteln Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Castrop-Rauxel und ordnen Sie ihn in die aktuelle Marktlage ein. Für eine individuelle Auskunft nutzen Sie die kostenfreie Suche.
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Datengrundlage ist der Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses; die Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026 und sind über BORIS NRW abrufbar.
Die Bodenrichtwerte gelten zum Stichtag 01.01.2026; die Wohnbauland-Werte blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Bei Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäusern blieben die Werte unverändert zwischen 240 €/m² (mäßige Lage) und 360 €/m² (gute Lage); der stadtweite Durchschnitt liegt bei rund 185 €/m².
| Lage | 2026 €/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Gute Lage | 360 | 0 % |
| Mittlere Lage | 300 | 0 % |
| Mäßige Lage | 240 | 0 % |
Die stadtweiten Transaktions- und Geldumsatzsummen werden aus dem Grundstücksmarktbericht 2026 ergänzt.
Hinweis: Die segmentierten Kauffall- und Umsatzsummen für Castrop-Rauxel werden aus dem Grundstücksmarktbericht 2026 nachgezogen.
Der durchschnittliche Bodenrichtwert stieg moderat um 0,5 % auf rund 185 €/m²; über den langen Zeitraum seit 2000 (70 €/m²) entspricht das einem Plus von 164 %. Die Wohnbauland-Werte blieben zum 01.01.2026 stabil. Eine amtliche Indexreihe wird aus dem Grundstücksmarktbericht ergänzt.
Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert des unbebauten Bodens je Quadratmeter in einer Zone. Der Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie kann davon abweichen, weil Gebäude, Zuschnitt, Ausnutzbarkeit und Zustand hinzukommen. Der Bodenrichtwert ist ein guter Ausgangspunkt, ersetzt aber keine individuelle Bewertung.
Geben Sie in der kostenfreien Suche oben Adresse oder Flurstücksdaten ein – der amtliche Bodenrichtwert (NRW, Stichtag 01.01.2026) für Ihre Lage wird automatisch ermittelt. Für eine vollständige Einschätzung inklusive Gebäude schließen Sie eine Gesamtbewertung an. Vergleichswerte aus dem Ruhrgebiet finden Sie z. B. für Dortmund oder Recklinghausen.
Der amtlich ermittelte durchschnittliche Lagewert je Quadratmeter Boden in einer Bodenrichtwertzone, festgelegt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte zum Stichtag 01.01.2026.
Rund 185 €/m² (+0,5 %, BORIS-NRW-Auswertung); seit 2000 (70 €/m²) ein Plus von 164 %.
Bei Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäusern zwischen 240 €/m² (mäßige Lage) und 360 €/m² (gute Lage) – zum 01.01.2026 unverändert.
Die Bodenrichtwerte gelten zum Stichtag 01.01.2026 (Grundstücksmarktbericht 2026).