Ermitteln Sie den Bodenrichtwert für Ihr Hammer Grundstück und ordnen Sie ihn in die aktuelle Marktlage ein. Für eine individuelle Auskunft nutzen Sie die kostenfreie Suche.
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Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 wurden am 31.03.2026 veröffentlicht (BORIS NRW).
Die folgenden Detail-Tabellen stammen aus dem GMB 2025 (Stichtag 01.01.2025) und werden ersetzt, sobald die vollständigen 01.01.2026-Tabellen vorliegen.
Wohnbauland reicht von rund 150 €/m² (mäßige Lage) bis 450 €/m² (Geschosswohnungsbau, gute Lage). Im Wohnungsbau wird nach Lagequalität differenziert.
| Nutzungsart | Gute Lage €/m² | Mittlere Lage €/m² | Mäßige Lage €/m² |
|---|---|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhäuser (freistehend) | 290 | 250 | 150 |
| Geschosswohnungsbau | 450 | 350 | 150 |
| Gewerbenutzung | 90 | 60 | 34 |
2024 wurden insgesamt 1.248 Kaufverträge für bebaute und unbebaute Grundstücke beurkundet. Die segmentierten Kauffall- und Umsatzsummen werden aus dem aktuellen Grundstücksmarktbericht ergänzt.
Hinweis: Die Aufschlüsselung nach Segment (EFH/ZFH, MFH, ETW) und der Gesamtgeldumsatz werden über BORIS NRW nachgezogen.
Der durchschnittliche Bodenrichtwert stieg zum Stichtag 01.01.2026 um 4,4 % auf 94 €/m² – Hamm liegt mit dem flächengewichteten Mittel im unteren Bereich der NRW-Großstädte, da viele land- und gewerblich geprägte Außenflächen den Schnitt drücken. Eine amtliche Indexreihe wird aus dem Grundstücksmarktbericht ergänzt.
Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert des unbebauten Bodens je Quadratmeter in einer Zone. Der Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie kann davon abweichen, weil Gebäude, Zuschnitt, Ausnutzbarkeit und Zustand hinzukommen. Der Bodenrichtwert ist ein guter Ausgangspunkt, ersetzt aber keine individuelle Bewertung.
Geben Sie in der kostenfreien Suche oben Adresse oder Flurstücksdaten ein – der amtliche Bodenrichtwert (NRW, Stichtag 01.01.2026) für Ihre Lage wird automatisch ermittelt. Für eine vollständige Einschätzung inklusive Gebäude schließen Sie eine Gesamtbewertung an. Vergleichswerte aus der Region finden Sie z. B. für Dortmund oder Münster.
Der amtlich ermittelte durchschnittliche Lagewert je Quadratmeter Boden in einer Bodenrichtwertzone, festgelegt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hamm zum Stichtag 01.01.2026.
Zum Stichtag 01.01.2026 rund 94 €/m² (+4,4 %); einzelne Wohnlagen erreichen je nach Segment bis 450 €/m².
Ein-/Zweifamilienhäuser 150 – 290 €/m², Geschosswohnungsbau bis 450 €/m² (gute Lage), Gewerbe 34 – 90 €/m².
Die Bodenrichtwerte gelten zum Stichtag 01.01.2026 (veröffentlicht 31.03.2026); die Detailtabellen stammen aus dem GMB 2025.