Ermitteln Sie den Bodenrichtwert für Ihr Erftstädter Grundstück und ordnen Sie ihn in die aktuelle Marktlage ein. Für eine individuelle Auskunft nutzen Sie die kostenfreie Suche.
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Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 sind über BORIS NRW (boris.nrw.de) abrufbar; gesicherter Detailstand ist der Stichtag 01.01.2025.
Die folgenden Detail-Tabellen stammen aus dem GMB 2025 (Stichtag 01.01.2025) und werden ersetzt, sobald die vollständigen 01.01.2026-Tabellen vorliegen.
Wohnbauland reicht im individuellen Wohnungsbau von 170 €/m² (einfache Lage) bis 390 €/m² (gute Lage); der Mehrfamilienhausbau erreicht bis 380 €/m². Der flächengewichtete Stadtdurchschnitt liegt bei rund 148 €/m².
| Nutzung / Lage | Gute Lage €/m² | Mittlere Lage €/m² | Einfache Lage €/m² |
|---|---|---|---|
| Individueller Wohnungsbau | 390 | 290 | 170 |
| Mehrfamilienhausbau | 380 | 340 | – |
Die Transaktions- und Geldumsatzsummen werden aus dem Grundstücksmarktbericht des Rhein-Erft-Kreises ergänzt.
Hinweis: Die segmentierten Kauffall- und Umsatzsummen für Erftstadt werden aus dem Grundstücksmarktbericht nachgezogen.
Der durchschnittliche Bodenrichtwert liegt bei rund 148 €/m² (flächengewichtet); im individuellen Wohnungsbau blieben die Werte zum 01.01.2025 unverändert. Als Stadt im Rhein-Erft-Kreis mit Nähe zu Köln verzeichnet Erftstadt solide Nachfrage. Eine amtliche Indexreihe wird aus dem Grundstücksmarktbericht ergänzt.
Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert des unbebauten Bodens je Quadratmeter in einer Zone. Der Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie kann davon abweichen, weil Gebäude, Zuschnitt, Ausnutzbarkeit und Zustand hinzukommen. Der Bodenrichtwert ist ein guter Ausgangspunkt, ersetzt aber keine individuelle Bewertung.
Geben Sie in der kostenfreien Suche oben Adresse oder Flurstücksdaten ein – der amtliche Bodenrichtwert (NRW, Stichtag 01.01.2026) für Ihre Lage wird automatisch ermittelt. Für eine vollständige Einschätzung inklusive Gebäude schließen Sie eine Gesamtbewertung an. Vergleichswerte aus der Region finden Sie z. B. für Köln oder Hürth.
Der amtlich ermittelte durchschnittliche Lagewert je Quadratmeter Boden in einer Bodenrichtwertzone, festgelegt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis zum Stichtag 01.01.2026.
Flächengewichtet rund 148 €/m² (BORIS-NRW-Auswertung); im individuellen Wohnungsbau bis 390 €/m².
Im individuellen Wohnungsbau zwischen 170 €/m² (einfache Lage) und 390 €/m² (gute Lage); Mehrfamilienhausbau bis 380 €/m².
Die Bodenrichtwerte gelten zum Stichtag 01.01.2026; die Detailtabellen stammen aus dem GMB 2025.